kleine Regelkunde
Grundlage sind die DLV Satzungen und Ordnungen sowie für den Wettkampfbtrieb die IWR, die Internationalen Wettkampfregeln, die jährlich aktualisiert werden. Neben der eigentlichen Satzung des DLV gibt es noch 11 Ordnungen, die IWB umfasst inzwischen rund 300 Regeln. Einige wichtige Regeln mit Stand 2005 stellen wir hier kurz vor. Die kompletten Regeln und Ordnungen finden sich auf der DLV-Webseite unter http://www.leichtathletik.de und die Kursiv gehalten sind Anmerkungen bzw. eine sinngemäße Darstellung der Regel.
142.4 Meldungen (Nationale Bestimmungen)
Ein Wettkämpfer ist bei einer Veranstaltung vom laufenden und den weiteren Wettbewerben, einschließlich Staffeln, auszuschließen (disqualifizieren), wenn er am Wettkampf nicht teilnimmt und seinen Verzicht nicht vor Beginn des Wettkampfs beim Stellplatz bekanntgegeben hat, oder an seinem ersten Versuch in einem technischen Wettbewerb nicht teilnimmt, ohne das verantwortliche Kampfgericht vorher unterrichtet zu haben.
143.1 Kleidung, Siegerehrung
Die Wettkämpfer müssen bei allen Wettkämpfen saubere und einwandfrei geschnittene Sportkleidung tragen.
Bei Veranstaltungen ... nehmen die Wettkämpfer in der vom Nationalen Verband offiziell genehmigten Vereinskleidung teil. Die Siegerehrung und Ehrenrunden gelten diesbezüglich als Teil des Wettkampfs.
143.8 Startnummern
Die Startnummerkarten müssen wie ausgegeben getragen und dürfen nicht in irgendeiner Weise beschnitten, gefaltet oder abgedeckt werden. Ist bei Laufwettbewerben nur eine Startnummerkarte ausgegeben, ist diese grundsätzlich auf der Brust zu tragen; bei
Wettbewerben mit Handzeitnahme bis einschließlich 400 m auf dem Rücken.
144 Unterstützung der Wettkämpfer
Als unzuläss ige Unterstützung im Sinne dieser Regel ist anzusehen: Das Schrittmachen durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende Läufer/Geher oder durch technische Hilfe jeder Art.
Das Benutzen von Video- oder Kassettenrecordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich. Erläuterung: Als Wettkampfbereich ist der Innenraum einer Leichtathletikanlage anzusehen, den eine Barriere zum Zuschauerbereich hin abgrenzt. Ist eine solche nicht vorhanden, bestimmt der Wettkampfleiter den Wettkampfbereich.
162. Start
... lauten die Kommandos des Starters bei Läufen bis einschließlich 400 m (sowie 4x200 m und 4x400 m) »Auf die Plätze«, »Fertig«; sobald danach die Läufer in ihrer endgültigen Startstellung sind, muss das Startsignal gegeben werden. ... Bei Läufen länger als 400 m lautet das Kommando »Auf die Plätze«; sobald danach die Läufer ihre endgültige Startstellung eingenommen haben, muss das Startsignal gegeben werden.
Nach dem Kommando »Auf die Plätze« müssen die Läufer auf die Startlinie zugehen und innerhalb ihrer zugeteilten Einzelbahn hinter der Startlinie (Regel 130.2 Erl.) ihre Startposition einnehmen. Danach müssen beide Hände und mindestens ein Knie Kontakt mit der Laufbahn sowie beide Füße Kontakt mit den Fußstützen des Startblocks haben. Auf das Kommando »Fertig« erheben sich die Läufer, unter Beibehaltung des Kontakts der Hände mit der Laufbahn und der Füße mit den Fußstützen, unverzüglich in ihre endgültige Startstellung.
Fehlstart:
Hat ein Läufer seine endgültige Startstellung eingenommen, darf er bis zum Hören des Startsignals nicht mit der Startbewegung
beginnen. Wurde damit nach Beurteilung des Starters oder des Rückstarters schon früher begonnen, ist dies als
ein Fehlstart betrachten.
Wenn ein Läufer nach Meinung des Starters, (b) dem Kommando "Auf die Plätze" oder "Fertig" nicht nachkommt oder in einer angemessenen Zeit nicht die endgültige Startstellung einnimmt oder (c) nach dem Kommando "Auf die Plätze" andere Läufer in dem Lauf durch Laute oder anderweitig stört, hat der Starter den Start abzubrechen.
Ausgenommen im Mehrkampf muss jeder Läufer, der für einen Fehlstart verantwortlich ist, disqualifiziert werden.
Im Mehrkampf ist jeder Läufer, der für einen Fehlstart verantwortlich ist, zu verwarnen. Ein Fehlstart je Lauf ist erlaubt, ohne dass der für den Fehlstart verantwortliche Läufer disqualifiziert wird. Jeder Läufer, der einen weiteren Fehlstart in diesem Lauf verursacht, ist zu disqualifizieren.
War der Start nach Meinung des Starters oder eines Rückstarters nicht regelgerecht, werden die Läufer durch ein Signal (Schuss) zurückgerufen.
168.7 Hürdenläufe
Ein Wettkämpfer, der beim Überqueren seinen Fuß oder sein Bein unter dem Niveau der Oberkante der Hürdenlatte vorbeizieht oder nach Meinung des Schiedsrichters irgendeine Hürde bewusst umstößt, wird disqualifiziert.
170 Staffelläufe
Bei der 4x100m- und der 4x200m-Staffel dürfen die den Stab übernehmenden Läufer höchstens 10m vor dem Wechselraum (Nr. 2) anlaufen. Diese Anlaufmarkierung muss in jeder Einzelbahn farbig gekennzeichnet sein. Ist bei der 4x75 m-Staffel diese Anlaufmarkierung nicht gekennzeichnet, muss innerhalb des Wechselraums angelaufen werden. Für die 4x50 m-Staffel ist keine begrenzte Zone für die Stabübergabe vorgeschrieben, deshalb wird auf die Einzeichnung von Wechselräumen verzichtet. Zur Stabübernahme muss der übernehmende Läufer vom jeweiligen Staffelteilpunkt, dies ist der Beginn der jeweiligen Teilstrecke, anlaufen.
Der Staffelstab muss beim Lauf durchgehend in der Hand getragen werden. Fällt er zu Boden, muss er von dem Läufer aufgehoben werden, der ihn fallen ließ. Dazu darf er seine Einzelbahn verlassen, sofern er dadurch die Laufstrecke nicht abkürzt. Wird dies befolgt und wird kein anderer Läufer dabei behindert, führt das Fallenlassen des Staffelstabs nicht zur Disqualifikation.
Bei allen Staffelläufen muss der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben werden. Die Übergabe beginnt, wenn der Staffelstab erstmals vom übernehmenden Läufer berührt wird, und ist in dem Moment beendet, wenn dieser ihn allein in der Hand hält. ... Bei der Beurteilung, ob der Staffelstab innerhalb des Wechselraums übergeben worden ist, ist ausschließlich die jeweilige Position des Staffelstabs maßgebend, nicht die des Körpers oder der Gliedmaßen eines Läufers. Die Stabübergabe außerhalb des Wechselraums führt zur Disqualifikation.
Entspricht die Reihenfolge, in der eine Staffelmannschaft läuft, nicht der gemeldeten, führt dies zu ihrer Disqualifikation.
180 Technische Wettbewerbe - Allgemeine Bestimmungen
Vor Beginn des Wettbewerbs darf jeder Wettkämpfer Probeversuche am Wettkampfplatz ausführen. Die Probeversuche bei den Wurfwettbewerben werden stets in der ausgelosten Reihenfolge und immer unter Aufsicht der Kampfrichter ausgeführt. Erläuterung: Der Wettkampfleiter legt jeweils fest, wie viele Probeversuche zulässig sind.
Nach Beginn des Wettkampfs ist es den Wettkämpfern nicht mehr erlaubt, a die Anlaufbahn oder den Absprungbereich, b die Geräte, c den Stoß-/Wurfkreis oder den Sektor mit oder ohne Geräte, für Übungszwecke zu benutzen.
Markierungen:
Bei allen technischen Wettbewerben, bei denen eine Anlaufbahn benutzt wird, sind Markierungen entlang der Anlaufbahn, beim Hochsprung im Anlaufbereich anzubringen. Werden solche nicht zur Verfügung gestellt, darf er Klebeband benutzen, aber keine Kreide oder ähnliche Substanzen, noch irgendetwas, das untilgbare Flecken hinterlässt.
181.8 vertikale Sprünge - Gleichstand
Bei Gleichständen ist wie folgt zu verfahren:
a) der Wettkämpfer mit der geringsten Zahl an Versuchen über die Sprunghöhe, die Gleichstand bedeutet, ist besser zu platzieren,
b) besteht danach weiterhin Gleichstand, ist der Wettkämpfer mit der geringsten Gesamtzahl an Fehlversuchen, einschließlich der Fehlversuche bei der zuletzt überquerten Sprunghöhe, besser zu platzieren,
c) besteht auch dann noch Gleichstand und betrifft es den ersten Platz, führen die gleichstehenden Wettkämpfer einen weiteren Versuch über die niedrigste Sprunghöhe aus, bei der einer der Gleichstehenden sein Recht auf weitere Versuche verwirkt hat (Stichkampf). Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, muss die Sprunglatte beim Hochsprung 2 cm, beim Stabhochsprung 5 cm höher gelegt, wenn die gleichstehenden Wettkämpfer bei diesem weiteren Versuch erfolgreich waren oder entsprechend niedriger gelegt werden, wenn dies nicht der Fall ist. Die gleichstehenden Wettkämpfer müssen bis zur Entscheidung über jede Sprunghöhe einen Versuch ausführen
Betrifft es die weiteren Plätze, ist den Wettkämpfern der gleiche Platz zuzuerkennen.
Anmerkung: Die Regelung zu c wird nicht im Mehrkampf angewandt., Nationale Bestimmung: In den Altersklassen der Schüler findet ein Stichkampf nicht statt.
182 Hochsprung
Der Wettkämpfer muss mit einem Fuß abspringen.
Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer während des Sprungs so auf die Sprunglatte einwirkt, dass sie danach nicht auf den Auflegern liegen bleibt, oder ohne vorher die Sprunglatte zu überqueren, mit irgendeinem Teil seines Körpers das Aufsprungkissen oder den Boden hinter der Vorderseite der Sprungständer, sowohl zwischen diesen als auch seitlich davon berührt. Es ist kein Fehlversuch, wenn er beim Springen das Aufsprungkissen mit dem Fuß berührt und nach Meinung des Kampfrichters daraus keinen Vorteil erzielt.
Als Fehlversuch gilt, wenn
a) die Latte nach dem Sprung aufgrund der Bewegung des Wettkämpfers während des Sprunges nicht auf den Auflegern bleibt oder
b) der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers den Boden oder das Aufsprungkissen jenseits der Ebene durch die näherliegende Seite der Sprungständer (ohne Füße) - dazwischen oder außerhalb davon - berührt, ohne vorher die Latte zu überspringen. ...
185 Weitsprung
Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer
a) beim Absprung mit seinem Schuh/Fuß den Boden hinter der Absprunglinie berührt, oder wenn er durchläuft ohne zu springen, oder
b) vollständig neben dem Absprungbalken abspringt, sei es vor oder hinter der verlängerten Absprunglinie, oder
c) den Boden zwischen der Absprunglinie und der Sprunggrube berührt, oder
d) während des Anlaufs oder des Sprungs irgendeine Art von Salto ausführt, oder
e) bei der Landung den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt und diese Stelle näher zur Absprunglinie liegt, als der in der Sprunggrube hinterlassene Eindruck, oder
f) die Sprunggrube verlässt, und sein erster Kontakt mit dem Boden außerhalb davon näher zur Absprunglinie liegt, als der bei der Landung. Dies gilt auch bei einem in der Sprunggrube vollständig hinterlassenen Eindruck, der durch Gleichgewichtsverlust nach der Landung entstanden ist.
Anmerkung 1: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer beim Anlauf an irgendeinem Punkt die gekennzeichnete Anlaufbahn verlässt.
Anmerkung 2: Es ist kein Fehlversuch gemäß Nr. 1b, wenn der Wettkämpfer mit einem Teil seines Schuhs/Fußes den Boden seitlich des Absprungbalkens und vor der Absprunglinie berührt.
Anmerkung 3: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer durch die Sprunggrube zurückgeht, er aber zuvor diese regelgerecht verlassen hatte.
2. Es ist kein Fehlversuch, wenn vor dem Absprungbalken abgesprungen wird, ausgenommen siehe Nr. 1b.
3. Der Sprung muss vom nächstliegenden durch irgendeinen Körperteil in der Sprunggrube hinterlassenen Eindruck (beachte Nr. 1f) bis zur Absprunglinie bzw. deren Verlängerung gemessen werden. Das Messen muss senkrecht zur Absprunglinie bzw. ihrer Verlängerung vorgenommen werden.
Absprungfläche:
Bei den Wettbewerben der Schüler (§ 4 VAO) ist eine 80 cm-Absprungfläche zulässig. Diese erstreckt sich von den Kanten des Absprungbalkens 30 cm in Richtung Anlauf und Sprunggrube. Sie ist mit 5 cm breiten weißen Linien zu begrenzen. Die Anfangslinie ist in die 80 cm einzubeziehen, die Abschlusslinie nicht. Ist der Absprungbalken mehr als 1 m von der Sprunggrube entfernt, kann die 80 cm-Absprungfläche auch ohne dessen Einbezug auf der Anlaufbahn gekennzeichnet werden. Es ist kein Fehlversuch, wenn vor der Absprungfläche abgesprungen wird.
181 Kugelstoß
Die Kugel muss mit einer Hand von der Schulter aus gestoßen werden. Zu Beginn des Stoßes nimmt der Wettkämpfer eine Stellung im Stoßkreis ein, bei der die Kugel den Hals oder das Kinn berührt oder in nächster Nähe dazu liegt. Während der Ausführung des Stoßes darf die Hand nicht aus dieser Stellung gesenkt und die Kugel darf nicht hinter die Schulterlinie genommen werden.
188 Ball-/Schlagballwurf
Der Ball hat ein Gewicht von 200 g. Ist er aus Leder gefertigt, beträgt der Umfang 236 - 267 mm, besteht er aus Gummi, beträgt der Durchmesser 75 - 85 mm.
2. Der Schlagball hat ein Gewicht von 70 - 85 g. Ist er aus Leder gefertigt, beträgt der Umfang 190 210mm; besteht er aus Gummi, beträgt der Durchmesser 60 - 67 mm.
3. Die Länge des Anlaufs ist unbegrenzt. Ball und Schlagball sind vor einer 7 cm breiten weißen Abwurflinie abzuwerfen.
4. Berührt der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers die Abwurflinie oder den Boden hinter dieser, ist dieser Versuch ungültig.
5. Die Leistung ist an der angelegten Messlinie von der Aufschlagstelle senkrecht zu dieser Messlinie auf den nächstniedrigeren halben bzw. vollen Meter abzulesen.